Barrierefreiheitserklärung für Ihre Webseiten
Es besteht die gesetzlich vorgeschriebene Notwendigkeit der Veröffentlichung einer Barrierefreiheitserklärung für Ihre Webpräsenzen auf dem www2-Webserver. Stichtag dafür war der der 23. September 2020.
Sofern noch nicht geschehen, sollten Sie umgehend eine entsprechende Erklärung für Ihre Inhalte veröffentlichen.
Hintergrundinfos dazu unter:
https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Themen/EU-Webseitenrichtlinie/FAQ/faq_node.html#doc964810bodyText9
Sie können sich für Ihre Erklärung ggf. auch an der entsprechenden Information für die HU-Webseiten, die mit dem Content-Management-System Plone erstellt wurden, orientieren:
https://www.hu-berlin.de/de/hu/impressum/barrierefreiheit
Weitere Infos zum Thema zusammengefasst unter:
https://web-support.hu-berlin.de/de/allgemein/barrierefrei/barrierefreie-webseiten