Urheberrechte
Bitte beachten Sie, dass nach §13 des Urheberrechtsgesetzes für alle Bilder im Web ein Urheberrechtsvermerk auszuweisen ist. Urheber/in ist dabei immer eine natürliche Person, die mit vollem Namen genannt werden muss.
Das Urheberrecht ist nach deutschem Recht nicht auf eine Institution übertragbar, sondern bleibt immer bei der Person. Der/die Urheber/in kann theoretisch auf die Namensnennung verzichten oder eine abweichende Formulierung wünschen. Dies sollten Sie sich jedoch unbedingt schriftlich bestätigen lassen, damit es im Falle einer Klage auch nachgewiesen werden kann.
Seit ein paar Monaten häufen sich die Fälle, in denen Agenturen die Humboldt-Universität verklagen, weil zu Bildern kein Urheberrechtsvermerk angegeben wird. Webverantwortliche werden an den dadurch entstehenden Kosten beteiligt!
Für das Content-Management-System der HU (Plone) hat der CMS nun Möglichkeiten zur Erfassung und Anzeige der Urheberrechte geschaffen. Beachten Sie dazu den folgenden Artikel: https://web-support.hu-berlin.de/de/hu-plone/benutzer/urheberrechte
Für Blogs, die im Rahmen der HU-Blogfarm geführt werden, bietet WordPress ebenfalls geeignete Möglichkeiten.
Für die Seiten auf WWW2 sind Sie selbst verantwortlich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an web-support@hu-berlin.de
Einige Fragen beantworten wir auch hier im FAQ Urheberrechte.