Definition der Löschfristen
Löschfristen
Die Löschfristen sind wie folgt definiert (https://umfrage.hu-berlin.de/zustimmung#rahmen):
Ist kein Start- und Enddatum gesetzt, wird die Umfrage nach 6 Monaten - gerechnet ab Erstellungsdatum - gelöscht. Auch wenn Start- und Enddatum mehr als 6 Monate auseinander liegen, wird die Umfrage nach 6 Monaten - gerechnet ab Erstellungsdatum - gelöscht. Sind Start- und Enddatum gesetzt und liegen nicht mehr als 6 Monate auseinander, wird die Löschung erst nach Ablauf von 6 Monaten nach dem eingestellten Enddatum ausgeführt.
Verlängerung
Sie haben die Möglichkeit eine Verlängerung Ihrer Umfrage zu beantragen. Dazu müssten Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der HU wenden und eine Ausnahmegenehmigung für Ihre Umfrage erfragen (https://www.hu-berlin.de/datenschutz). Dies beinhaltet eine datenschutzrechtliche Prüfung ihrer Umfrage.
Die erhaltenen Ausnahmegenehmigung senden Sie uns dann einfach per E-Mail zu. Dazu bräuchten wir außerdem noch die Umfrage ID (SID) oder einfach den Link der Umfrage. Wir schließen Sie dann von den Löschfristen aus, d.h. Sie sind danach alleine verantwortlich für das Löschen ihrer Umfrage.