Humboldt-Universität zu Berlin - Deutsch

Barrierefreie Webseiten

Schritte zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Die Verantwortlichen und ErstellerInnen von Web-Seiten auf HU-Webservern sind aufgerufen, ihre Inhalte entsprechend den Vorgaben der EU-Richtlinie auf Barrierefreiheit zu prüfen und diese herzustellen.
Dies gilt für alle Web-Seiten im System Plone ebenso wie für die Inhalte auf dem www2-Webserver oder auch für Inhalte auf weiteren, dezentral vorhandenen Webservern von Fakultäten oder Instituten.

Insbesondere ist auch die Barrierefreiheit von PDF-Dateien umzusetzen.

Nachfolgend zusammengefasst gelten auch für die Web-Seiten der Humboldt-Universität folgende Fristen, um sämtliche Inhalte gemäß der EU-Richtlinie barrierefrei zu gestalten:

  • Alle neuen Dateiformate (PDF, u.a.) aus Büroanwendungen müssen ab dem 23.09.2018 barrierefrei sein. Ältere Dateien müssen bis dahin ebenfalls barrierefrei sein, wenn sie für für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden. (z.B. Prüfungsordnungen!).
  • Webseiten, die ab dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden, müssen bis zum 23.12.2018 auf Stufe AA konform zu WCAG 2.0 sein; Ältere Webseiten erst zum 23.09.2020.
  • Intranets/Extranets müssen bis zum 23.09.2019 barrierefrei sein.
  • Mobile Anwendungen müssen bis zum 23.06.2021 barrierefrei sein

 

Die Berufliche Weiterbildung bietet zu dieser Thematik eine 2-tägigen Lehrgang
EA003 - Erstellen barrierefreier Dokumente
an.

 

Weiterführende Informationen: