Humboldt-Universität zu Berlin - Deutsch

Beachtung von Urheberrechten Dritter

Lesen Sie dazu auch bitte den Artikel Urheberrecht.

 

Aus den HU-Informationen Ausgabe 10/2015:

Zu den durch das Urheberrecht geschützten, persönlichen geistigen Schöpfungen (Werken) gehören neben Sprach- und Schriftwerken auch Computerprogramme, Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne und auch Karten.

Bei Verstoß gegen die urheberrechtlich geschützten Rechte, zum Beispiel durch unerlaubte Vervielfältigung, Verbreitung, durch unerlaubte Bearbeitung oder durch Plagiat stehen dem Verletzten verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung.

Das Urheberrecht gilt auch für das Internet.

So ist es untersagt, urheberrechtlich geschützte Werke Dritter ohne deren Erlaubnis aus dem Internet herunterzuladen und in gedruckter oder digitalisierter Form zu verbreiten. Dies gilt auch für die unerlaubte Nutzung von Werken Dritter bei der Gestaltung von Web-Seiten.

Die Humboldt-Universität zu Berlin sah sich wiederholt Schadenersatzforderungen wegen Verletzung der Urheberrechte bei der Gestaltung von Web-Seiten ihrer Struktureinheiten ausgesetzt. Hierbei ging es in erster Linie um die unberechtigte Verwendung fremden Kartenmaterials (Stadtpläne) auf Web-Seiten von Struktureinheiten der Universität.

Die einzelnen Bereiche sind hier gehalten, sorgfältig zu prüfen, ob Kartenmaterial aus dem Internet über die Web-Seiten der HU verlinkt wurde, ohne dass eine entsprechende Lizenz hierfür vorliegt. Sollte dies der Fall sein, wird dringend ersucht, die Verlinkung mithilfe des CMS entfernen zu lassen, da nur so sichergestellt ist, dass das Kartenmaterial vollständig gelöscht wird und nicht mehr durch Dritte über die Web-Seiten der HU aufgerufen werden kann.

Es wird daran festgehalten, dass Schadenersatzforderungen, die durch derartige Verletzungen des Urheberrechts und die Nichtbeachtung o. g. Hinweise begründet sind, auch künftig zu Lasten der verursachenden Einrichtung gehen und die Regressnahme der dafür Verantwortlichen geprüft wird.

 

Anmerkung: Vorsicht ist auch bei sogenannten "freien" Werken, mit Creative Commons Lizenz oder Ähnlichem, geboten. Je nach Lizenz erfordern diese eine Nennung der Urheberin/des Urhebers und ebenfalls der Lizenz und/oder verbieten eine Bearbeitung. Eine Verletzung dieser Bedingungen kann rechtlich verfolgt werden und zieht ggf. Schadensersatzzahlungen der HU nach sich, die im Fall  fahrlässigen Handelns den Web-Verantwortlichen auferlegt werden können.