Humboldt-Universität zu Berlin - Deutsch

Urheberrechte

Zu jedem Bild, das Sie in Ihre Plone-Instanz hochladen, muss vermerkt werden, wer die Urheberin/der Urheber ist. Siehe dazu: Beachtung von Urheberrechten Dritter. Dazu steht das Feld "Urheber/in" im Bearbeitungsformular bereit, aufrufbar über https://<URL des Bildes>/edit


Was gehört in dieses Feld?

Bitte tragen Sie den Namen einer Person, bestehend aus dem Vor- und Nachnamen, ein, bspw.: Marika Mustermann.
Geben Sie keine Firmenbezeichnung ein! Im deutschen Recht ist Urheber/in immer eine natürliche Person, keine Institution.


Probleme

Das Hauptproblem derzeit ist, dass Bilder auf sehr unterschiedliche Weise hochgeladen werden können. Bei manchen QuickUpload-Szenarien wird das Feld "Urheber/in" nicht angezeigt. Sie müssen dann nachträglich jedes Bild noch einmal bearbeiten und das genannte Feld ausfüllen. 


Warum ist das so wichtig?

Nach §13 des Urheberrechtsgesetzes ist jeder Webseitenverantwortliche verpflichtet, zu jedem Bild im Web einen Urheberrechtsvermerk auszuweisen. Urheber/in ist dabei immer eine natürliche Person, die mit vollem Namen genannt werden muss.

Das Urheberrecht ist nach deutschem Recht nicht auf 
eine Institution übertragbar, sondern bleibt immer bei der Person. Der Urheber/die Urheberin kann theoretisch auf die Namensnennung verzichten oder eine abweichende Formulierung wünschen. Dies sollten Sie sich jedoch unbedingt schriftlich bestätigen lassen, damit es im Falle einer Klage auch nachgewiesen werden kann.

Im Falle einer Unterlassung ist die Urheberin/der Urheber berechtigt, die Universität auf Schadenersatz zu verklagen und so häufen sich seit ein paar Monaten die Fälle, in denen Agenturen die Humboldt-Universität verklagen, weil zu Bildern kein Urheberrechtsvermerk angegeben wurde. Und: Die Universität wiederum darf die Webverantwortlichen an den Kosten dafür beteiligen!


Wo erscheint die Urheber-Angabe

Ab sofort erscheint der Name der Urheberin/des Urhebers direkt unter jedem Bild, das in eine Seite eingebunden wurde, Beispiel:

Beispielbild
Abb.: Rasmus Bürger

Bei Nachrichten und Terminen erscheint die Angabe nicht in Zusammenfassungen, sondern erst auf der Detailansicht einer Nachricht.

Bei den Folderimages erscheint die Angabe demnächst als Schriftzug neben dem Bild.

 

Einige Fragen, die inzwischen aufgetreten sind, beantworten wir ab sofort in der Rubrik "FAQ Urheberrechte"